Die Benutzung des Schweizer Waldes steht uns allen offen. Seit dem 1. Juli 1997 hat der Aargau ein kantonales Waldgesetz, das uns Waldbenutzer Rechte zubilligt, aber auch Pflichten von uns verlangt. Diese Rechte und Pflichten sind zum grössten Teil in der Aargauer Waldverordnung schriftlich festgesetzt. Eine gute Hilfe sind die Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen im Wald, die einem den Weg durch die Amtsstuben vorzeigt.
Ebenso besteht seit dem 1. Januar 1995 eine Vereinbarung zwischen dem Aargauischen Jagdschutzverein (AJV), dem aargauischen Waldwirtschaftsverband und dem Aargauischen Orientierungslaufverband (AOLV), welche die Durchführung von OL Wettkämfen regelt.
Eglin Peter
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